Unabhängig davon ob Sie Ihre neue Heizungsanlage über die KfW finanzieren oder 10% der Investitionskosten zurück erhalten möchten, beide Programme der KfW (152 & 430) setzen die gleichen technischen Bedingungen bei der Neuerrichtung einer Brennwertheizung voraus. Dabei ist es unerheblich ob es sich bei dem Energieträger um Heizöl EL oder Gas handelt, dies macht sich nur in der Anerkennung der förderfähigen Investitionskosten bemerkbar.
Was ist zu beachten bei der Förderung einer neuen Heizungsanlage durch die KfW?
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