Rauchwarnmelder retten Leben. Aber nur, wenn Rauchmelder eine jährliche Prüfung haben und damit die Betriebssicherheit gewährleistet wird. Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, die Mehrzahl davon in Privathaushalten. Die häufigste Ursache für Wohnungsbrände sind technische Defekte, an elektrischen Geräten.
Rauchwarnmelder können keine Brände verhindern, aber der laute Alarm vom Rauchmelder warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können. In Sekundenschnelle breitet sich Rauch in Ihrer Wohnung aus und wird zur tödlichen Gefahr. Die Rauchvergiftung ist eine verbreitete Todesursache bei Wohnungsbränden.
Rauchmelder jährliche Prüfung
Es werden in der Norm DIN 14676 dazu auch viele Detailfragen geklärt, wie z.B. Abstände, Raumflächen, Anbringung von Rauchmeldern in besonderen Raumgeometrien oder im Dachgeschoss mit Dachschrägen so wie die Montage und die ab 01.01.2017 vorgeschriebene Kontrolle der Rauchwarnmelder durch eine Fachkraft.
Bereits im Jahr 2013 habe ich mich vom TÜV Rheinland als Facherrichter für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 zertifizieren lassen.
Was wird die jährliche Prüfung von Rauchwarnmeldern kosten?
Im Rahmen einer anderen Überprüfungstätigkeit können wir den Leistungsumfang um die jährliche Überprüfung von Rauchwarnmeldern erweitern. Dadurch entstehen Ihnen geringe Kosten und keine zusätzlichen terminliche Verpflichtungen.
Die Kosten für die Überprüfung von Rauchwarnmelder und Erstellung der Dokumentation belaufen sich auf nachfolgende Pauschalpreise (inkl. MwSt.):
Rauchmelder Überprüfung | |
Überprüfung je Wohneinheit im Rahmen einer anderen Überprüfungstätigkeit | ab 14,99 € |
Defekte, piepsende oder gealterte Rauchmelder tauschen wir gegen qualitativ hochwertige aus, damit Sie oder Ihre Mieter nachts ruhig durchschlafen können.
Umfang der Leistungen
Wir kontrollieren und überprüfen, ob der Mindestschutz gewährleistet ist, den Montageort und die Funktionsbereitschaft der Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676.
Beim Montageort ist zu prüfen, ob der Melder überhaupt noch vorhanden ist und ob der vorgeschriebene Abstand zu den Einrichtungsgegenständen (z. B. Deckenventilator, Klimaanlage, Vorhänge, Möbel, etc.) besteht. Also ein neu aufgestellter Raumteiler kann den Mindestabstand unterschreiten. Zudem wird die Nutzungsänderung überprüft. Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn beispielsweise ein Wohnzimmer in ein Schlafzimmer umfunktioniert worden ist.
Für die Funktionsbereitschaft kontrollieren wir unter anderem
- ob Funktion und Lautstärke des Signaltones den Vorgaben entspricht (CE Kennzeichnung und VDE)
- ob die Raucheindringöffnungen frei sind (dürfen nicht verklebt, abgedeckt oder verschmutzt sein)
- ob beim Melder eine Beschädigung vorliegt
- ob die Umgebung von 0,5 Meter um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen ist
Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Überprüfung der Rauchwarnmelder. Neben der Raumnutzung erfassen wir den Hersteller und Typenbezeichnung, Seriennummer, Befestigung und das Einbaudatum, so wie den Zeitpunkt der Kontrolle. Defekte oder gealterte Rauchmelder tauschen wir gerne nach Absprache mit Ihnen aus.
Wann benötige ich Rauchwarnmelder?
Rauchmelder werden in NRW mit Ablauf der Frist zum 31.12.2016 zur Pflicht. Nicht nur für Neubauten oder Mietwohnungen, nein auch für selbst genutztes Eigentum. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, müssen Rauchmelder angeschafft werden.
Über die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist geregelt, wo und wie die Rauchmelder einzubauen sind. Die Anwendungsnorm 14676 stellt den Mindestschutz sicher und gibt die Installation vor, welche nach LBO geregelt sind. Bezogen auf NRW bedeutet dies
- Alle Schlaf- und Kinderzimmer und die notwendigen Flure nach draußen, die als Rettungswege dienen.
- Rauchwarnmelder müssen so angebracht sein, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Sie benötigen neue Rauchmelder
In Ihrem Haus planen Sie noch den Einbau von Rauchwarnmeldern? Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Projektierung von Rauchmeldern. Wir verwenden als Rauchmelder den zweimaligen Testsieger von Stiftung Warentest.
Diese Rauchmelder haben neben einem einfach zu bedienenden großen Test- und Stummschaltknopf keine störende und blinkende LED. Zudem hat der Rauchmelder einen Überwachungsbereich von ≤ 60 m² je Wohnraum und ist nach CE, VdS, Q, DIN EN 14604 zertifiziert. Dies bedeutet eine fest eingebaute Stromversorgung für die gesamte Produktlebensdauer (kein Batteriewechsel Nachts nötig), Verschmutzungskompensation bei Verunreinigung der Rauchkammer und somit Minimierung von Fehlalarmen.
Für Ihr Gebäude erstelle ich Ihnen gerne innerhalb von 2 Werktagen ein individuelles Angebot. Aufgrund räumlicher Gegebenheiten in Ihrem Gebäude können sich Abweichungen gegenüber dem Angebot ergeben, was die Stückzahl der zu installierenden Rauchwarnmelder betrifft. In diesen Fällen werden wir Sie umgehend informieren.
Was Sie mit Rauchmeldern nicht machen dürfen
- Demontieren – Der Rauchmelder soll schließlich seine Funktion erfüllen
- Überstreichen oder bekleben – Es besteht die Gefahr, dass die Eintrittsöffnungen nicht frei bleiben
- Mit Magnethaltern befestigen – Dies ist keine zulässige Montageart
- An Wänden anbringen – Nur in ganz wenigen Ausnahmen, ansonsten gehören Rauchmelder an die Decke
- In Schränken oder Schubladen liegen lassen – Bringen Sie die Rauchmelder an
Wussten Sie schon
Rauchwarnmelder sind Wegwerfartikel, spätestens nach 10 Jahren sind Rauchmelder auszutauschen! Schauen Sie doch mal auf die Rückseite Ihrer Rauchmelder, wann diese auszutauschen sind. Wenn kein Austauschdatum vorhanden ist, gilt meistens Baujahr plus 10 Jahre.