Ziel der Gas Hausschau ist, dass Sie im Umgang mit Ihren Gasgeräten ein Höchstmaß an Sicherheit erreichen und auch kleine Fehler in Ihrer Anlage frühzeitig erkannt werden.
Wofür benötige ich die Gas Hausschau
Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe „für den Hausgebrauch“ – und zugleich die Schnittstelle der Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.
Eine nach den gesetzlichen Regelungen und den DVGW-TRGI erstellte Gasinstallation bietet die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Gasinstallation auf Dauer. Der Anschlussnehmer ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gasdruckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in Ihrem Eigentum stehen, verantwortlich.
Sie als Eigentümer müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Spätestens im Schadensfall muss dokumentiert sein, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können Sie sich als Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
Was wird die Gas Hausschau kosten?
Im Rahmen einer anderen Überprüfungstätigkeit können wir den Leistungsumfang um die jährliche Gas Hausschau erweitern. Dadurch entstehen Ihnen geringe Kosten und keine zusätzlichen terminliche Verpflichtungen.
Die Kosten für die Erstellung und Dokumentation der Gas Hausschau belaufen sich je nach Umfang auf nachfolgende Pauschalpreise (inkl. MwSt.):
Gas Hausschau | |
Gas Hausschau je Wohneinheit im Rahmen einer anderen Überprüfungstätigkeit | 14,99 € |
Umfang der Leistungen
Wir kontrollieren alle in Gebäude frei verlaufenden Gasleitungen für Geräte die Gas verbrauchen, auf ihren einwandfreien Zustand mittels Gasspürgerät. Absperrvorrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, und Be- und Entlüftung frei verlegter Innenleitungen die nachträglich verkleidet wurden.
- Die Gasverbrauchseinrichtungen wie zum Beispiel Gasheizungen oder Gasherde werden erfasst und bezüglich Aufstellung gemäß DVGW-TRGI überprüft
- Erfassung der freien Zugänglichkeit zum Hauptabsperrhahn und Gaszähler, so wie Baujahr, Zählernummer und Zählerstand
- Die frei verlegten Rohrleitungen vom Gaszähler zu den Gasverbrauchseinrichtungen überprüfen wir mittels Gasspürgerät
- Zustand der frei verlegten Rohrleitungen bezüglich Befestigung, Belastung, Rost und Hinterlüftung von verkleideten Rohrleitungen
- Ob Flexible Gasschläuche frei von Knicken verlegt sind
Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Gas Hausschau, alle geprüften Leitungen und Geräte so wie den Zeitpunkt der Kontrolle. Gegebenenfalls erhalten Sie außerdem eine Mängelliste.
Ihre Vorteile
- Höhere Sicherheit für Sie und ihre Mieter
- Früherkennung von Schäden
- Vermeidung hoher Reparatur- und Folgekosten
- Erhöhung der Betriebssicherheit
- Technische Expertise
- Juristische Entlastung im Schadensfall durch den Nachweis der regelmäßig sachkundig durchgeführten Überprüfung
- Kostengünstig und neutral ohne zusätzliche Anfahrt
- Vollständige Dokumentation
Hinweis: Neben benannten Vorteilen haben Sie durch die Erfassung der Gas-Zählerstände den Vorteil, das diese zur Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises genutzt werden können und Ihnen so der aufwendigere Bedarfsausweis erspart bleibt. Ein weiterer Vorteil der Gas Hausschau.
Mitverantwortung des Mieters
Für das Eigentum ist primär der Eigentümer verantwortlich. Darüber hinaus ist auch der Nutzer bzw. Betreiber in der Verantwortung, wenn es um den sicheren Betrieb seiner Gasanlage geht.
Bei der Wahrnehmung eines Gasgeruches hat er die bekannten Maßnahmen zu treffen und das GVU (Gasversorgungsunternehmen) zu informieren. Er hat die Zugänglichkeit von Armaturen zu gewährleisten und deren Funktionsfähigkeit auf Beweglichkeit und Vollständigkeit (Schlüssel) zu kontrollieren.
Er hat ungewöhnliche Gerätebetriebszustände, wie harte Zündung, verändertes Flammenbild, ungewöhnliches Beschlagen von Fensterscheiben zu melden. Die Anschaffung luftabsaugender Einrichtungen wie Dunstabzugshauben und Wäschetrockner muss vom Mieter gemeldet werden, damit ein evtl. Einfluss auf die Feuerstätten vom Schornsteinfeger kontrolliert wird.
Bei Gasgeruch
Der Gasgeruch ist das wichtigste Indiz für einen Mangel oder eine Gefahr und muss unverzüglich dem Netzbetreiber gemeldet werden. Was tun wenn es doch mal nach Gas riecht?
- Bewahren Sie Ruhe!
- Keine Flammen, keine Funken, keine Schalter betätigen, kein Telefon!
- Öffnen Sie Fenster und Türen!
- Drehen Sie die Hauptabsperreinrichtung (HAE) zu!
- Mitbewohner informieren (klopfen, nicht klingeln!) und das Haus verlassen!
- Informieren Sie das Gasversorgungsunternehmen
Grundsätzlich gilt an Gasleitungen und Gasgeräten: „Don’t do it yourself!“
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PDF: Flyer Gas Hausschau