Wann benötigen Sie einen Energieausweis? Sie benötigen einen Energieausweis für Wohngebäude, wenn die Immobilie oder Wohnung vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. Der Energiekennwert des Energieausweises muss bereits bei der Immobilienanzeige angegeben werden. Alternativ ist der Energieausweis die Grundlage zur weiterführenden Energieberatung.
Durch meine Arbeit ist mir bekannt, dass viele Hauseigentümer über Energieausweise etwas gehört haben und dass einer benötigt wird. Doch nicht immer ist klar, welche Optionen für einen Energieausweis bestehen und was der Energieausweis Sie kosten wird.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Gebäude und Immobilien mit weniger als 5 Wohnungen und mit Bauantrag vor dem 1. Nov. 1977 haben keine Wahlfreiheit. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) schreibt vor, dass bei diesen Immobilien im Falle des Verkaufs oder Vermietung der Bedarfsenergieausweis zu erstellen ist.
Eine Ausnahme wird dazu gewährt, die Erläuterung dazu lesen Sie im Abschnitt Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977. Auf die Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis gehe ich weiter unten ein.
Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Bei allen anderen Wohngebäuden besteht die Möglichkeit, zwischen dem Verbrauchsenergieausweis oder dem Bedarfsenergieausweis zu wählen. Dies trifft zu auf Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten, dann haben Sie die Wahl zwischen dem verbrauchsbasierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis. Immobilien bzw. Wohnhäuser, für die ein Energieausweis ausgestellt werden soll, mit weniger als 5 Wohnungen, wo der Bauantrag nach dem 1. Nov. 1977 eingereicht wurde, haben ebenfalls die Wahlfreiheit zwischen dem Energieausweis auf Verbrauchsbasis und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Was wird der Energieausweis für Wohngebäude kosten?
Die Kosten für die Erstellung und Berechnung eines Energieausweises belaufen sich je nach Art auf nachfolgende Pauschalpreise je Wohneinheit (WE):
Bedarfsenergieausweis | ||
Ein- & Zweifamilienhäuser | 1 bis 2 WE | ab 380,00 € |
Mehrfamilienhäuser | bis 5 WE | ab 440,00 € |
bis 10 WE | ab 530,00 € | |
bis 15 WE | ab 620,00 € | |
bis 20 WE | ab 710,00 € |
Bei Bedarfsausweise für größere Gebäude erstelle ich Ihnen gerne innerhalb von 2 Werktagen ein individuelles Angebot. Sind im Objekt RLT Anlagen wie Lüftungsanlagen, Klimageräte oder Wasser-Wärmepumpen vorhanden, wird für die Berücksichtigung bei der Berechnung des Bedarfsausweises ein Aufwand von zusätzlichen 0,25 €/m² Wohnfläche berechnet. Auf Kundenwunsch können die Verbrauchsdaten zusätzlich im Bedarfsorientieren Energieausweis für zzgl. 17,85 € je WE erfasst werden.
Verbrauchsenergieausweis | |
Ein- & Zweifamilienhäuser | 99,00 € |
Mehrfamilienhäuser bis 5 WE | ab 150,00 € |
Jede weitere WE oder Heizsystem | zzgl. 17,85 € |
Die Erstellung schließt einen Ortstermin zur Erfassung verschiedener Daten ein. Bei Ortsterminen über 30 Minuten Fahrtzeit wird zusätzlich die Fahrzeit nach Stundensatz hinzugerechnet.
Für Immobilienmakler übernehme ich auch gerne die Erstellung von Energieausweisen. Auf Wunsch berate ich auch Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen, z. B. auch auf Eigentümerversammlungen. Die Beratung wird bei einer Auftragserteilung angerechnet.
Umfang der Leistungen
Alle bedarfsorientierten Energieausweise für Wohngebäude werden gemäß der gültigen Fassung der EnEV und nach DIN 4108-6 & 4701-10 im ausführlichen Berechnungsverfahren mittels 3D Gebäudemodell erstellt. Neben den vorgegebenen Modernisierungsempfehlungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) wird Ihnen auch ein Vergleich über die möglichen Einsparungen mit überreicht.
Bei Ihnen vor Ort bzw. im Objekt erfolgt die Datenerfassung gemäß der „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“. Der Ist-Zustand wird erfasst und dokumentiert, dies beinhaltet u. a. Aufmaß mittels Laserdistanzmessgerät und Fotodokumentation.
Der Verbrauchsausweise wird gemäß den Angaben und den nachgewiesenen Brennstoffverbräuchen, bezogen auf den Referenzort lt. GEG berechnet. Das Haus wird vor Ort in Augenschein genommen und von der Fassade bzw. vom Hauseingang mittels Foto dokumentiert.
Selbstverständlich weisen alle Energieausweise eine eindeutige Registrierungsnummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) auf, und auf Wunsch sende ich Ihnen den Energieausweis auch als PDF Datei per E-Mail zu. In Absprache mit Ihnen wird der Energieausweis entweder postalisch zugestellt oder gemäß den Richtlinien der DENA (Deutsche Energie-Agentur) persönlich übergeben und ein Abschlussgespräch geführt.
Die Erstellung des Energieausweises erfolgt, nachdem alle relevanten Daten vorliegen. Bei einem Verbrauchsausweis innerhalb von 2 Werktagen und bei einem Bedarfsausweis innerhalb von 10 Werktagen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Meine Qualifikationen
Als Gebäudeenergieberater im Handwerk habe ich meine Prüfung abgelegt, dies ist eine geschützte Bezeichnung und garantiert die fachliche Qualifikation. Ebenso stellt die Personenzertifizierung des TÜV Rheinland eine Qualitätssicherung dar. Die Personenzertifizierung ist immer auf drei Jahre beschränkt und muss danach mittels fachlicher Nachweise und Prüfung erneuert werden.
- Eingetragen in der Energieeffizienz-Experten Liste des Bundes
- Gebäudeenergieberater im Handwerk mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Ebenso stellt die Deutsche Energie-Agentur Anforderung und Nachweise an die Eintragung in die Energieeffizienz-Experten Liste. Alle zwei Jahre sind die Qualifikationsanforderungen für die Verlängerung des Eintrages nachzuweisen.
Zur Berechnung der Energieausweise kommt die Software Energieberater Professional 3D zum Einsatz. Diese erlaubt unter anderem mittels CAD die grafische Erfassung eines Gebäudes mit allen notwendigen Bauteilen und Informationen. So können Grundrisse hinterlegt, einzelne Räume und Raumzonen definiert und die 3D Ansicht zur visuellen Kontrolle nach jeder Eingabe herangezogen werden.
Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977
Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. Nov. 1977 ist nur der Bedarsfenergieausweis auszustellen. Hintergrund ist, dass in kleineren, energetisch nicht sanierten, alten Wohngebäuden das individuelle Heizverhalten den Gesamtenergieverbrauch deutlich stärker beeinflusst als in Wohnanlagen mit vielen Wohneinheiten. Wie oben aber schon erwähnt, gibt es dazu eine Ausnahme.
Gemäß der „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“ Absatz 6 – Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gilt die Anforderung als erfüllt, wenn
- bei früheren Änderungen des Gebäudes eine Berechnung für das gesamte Gebäude durchgeführt und dabei die Anforderungen gemäß EnEV erfüllt wurden
- der mittlere Wäremdurchgangskoeffizient U des Gebäudes den Höchstwert nach Tabelle 7 nicht überschreitet
- die Wäremdurchgangskoeffizienten aller Bauteile die Höchstwerte des Wäremdurchgangskoeffizienten der entsprechenden Bauteile nach Tabelle 8 nicht überschreiten
Die häufigste und einfachste Methode dies nachträglich nachzuweisen ist der Nachweis über die Tabelle 7. In der Tabelle wird das Verhältnis von A/V des Gebäudes einem Höchstwert des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten gleichgesetzt, welcher nicht überschritten werden darf.
Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohn ähnliche Zwecke (z.B. Gewerbebetriebe, Ladengeschäfte, Lager) genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen. Jeder Energieausweis hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nach Ablauf von 10 Jahren ist ein neuer Energieausweis auszustellen.
Der Energieausweis ermöglicht, verschiedene Gebäude energetisch miteinander zu vergleichen und so dem Käufer oder Mieter einer Immobilie einen transparenten Überblick über Energieverbrauch oder Energiebedarf zu verschaffen. Er soll zusätzlich Hinweise geben, wie die Energieeffizienz der Immobilie verbessert werden kann. Dadurch kann letztendlich auch der Ausstoß von klimaschädlichem CO2 vermindert werden.
Bedarfsausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs erstellt. Das Ergebnis ist abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes und der Anlagentechnik. Der Verbrauch der letzten Jahre wird nicht berücksichtigt, er kann für einen verbesserten Informationsgehalt im Energieausweis dargestellt werden. Einflüsse durch Nutzerverhalten entstehen im Gegensatz zum Verbrauchsausweis nicht, das Ergebnis hängt nicht von den Gewohnheiten der Mieter oder Eigentümer ab. Eine detaillierte Erfassung des Gebäudes ist erforderlich, erfasst werden unter anderem:
- Form und Volumen des Gebäudes
- Flächen zu unbeheizten Räumen und die Außenflächen
- Fenster, Rollladenkästen, Heizkörpernischen und Wände
- Dachflächen und Dachkonstruktion
- Kellerdecke so wie die Bodenplatte
- Die Qualität der Heizungsanlage & Wärmegewinne durch solare Strahlung
Verbrauchsausweis
Der Ausweis wird auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs erstellt. Das Ergebnis ist abhängig vom Heiz- und Nutzerverhalten der Mieter oder Eigentümer
- der Verbrauch von mindestens 3 Jahren wird gemittelt
- zum Ausgleich von Temperatureinflüssen wird eine Klimakorrektur bezogen auf den Referenzort vorgenommen
- der Standort des Gebäudes wird einer Wetterstation zugeordnet
Es wird ein Energieverbrauchskennwert errechnet. Das Ergebnis ist, unabhängig von Außentemperatureinflüssen und Lage des Gebäudes, bundesweit vergleichbar. Einflüsse vom Nutzerverhalten entstehen durch Behaglichkeitsempfinden, Anzahl der Bewohner, Abwesenheit (Berufstätigkeit, Urlaub) und Lüftungsverhalten.
Welche Unterlagen werden für die Energieausweise benötigt?
Auch wenn ich für den Bedarfsenergieausweis viele Daten bei Ihnen vor Ort im Objekt aufnehme, ist es bei den oben genannten Pauschalpreisen notwendig, dass Unterlagen wie Baupläne, Schnittzeichnungen und ggf. Nachweise von bereits durchgeführten Modernisierungen zur Verfügung stehen. Nur so ist u. a. ein präzises Aufmaß für die Berechnungen sichergestellt, was von entscheidender Bedeutung ist.
Für den Verbrauchsorientierten Energieausweis werden neben ein paar Eckdaten des Gebäudes, wie z. B. Baujahr und Wohnfläche, vor allem Belege über Brennstoffkosten benötigt. Die Belege über Brennstoffkosten müssen mindestens über drei zusammenhängende Jahre vorliegen.
Anfrage zum Energieausweis stellen
Sie sind unsicher, welchen Energieausweis Sie benötigen und welche Unterlagen dafür erforderlich sind? Haben Fragen, was der Energieausweis für Ihre Immobilie kostet? Ich kann Ihnen Ihren Energieausweis ausstellen und beantworte gerne Ihre Fragen. Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.