Die Bundesregierung hat am Mittwoch, den 16.10.2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen. Am 21. November 2013 ist die Novellierung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, somit treten die Änderungen am 01. Mai 2014 in Kraft. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Novelle leistet hierzu einen lt. Aussage des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer bedeutsamen Beitrag.
Im Wesentlichen ändert sich folgendes in der EnEV2014
Außerbetriebnahme von Heizungsanlagen
Mit der EnEV 2014 gibt es eine neue Verpflichtung zur Außerbetriebnahme von Heizungsanlagen. Alle Gas und Öl befeuerten Heizungsanlagen die vor dem 01.01.1985 installiert worden sind dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ebenso verhält es sich mit allen Heizungsanlagen die nach dem 01.01.1985 installiert worden sind, diese müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden.
Niedertemperatur- und Brennwertheizungen sowie Heizungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern sind von der Austauschpflicht ausgenommen, auch wenn Sie als Eigentümer vor dem 01. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.
Energieausweise
Mit der EnEV 2014 gibt es einige Änderungen, die Energieausweise betreffen. Einführung der Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter und die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber dem potenziellen Käufer oder Mieter bei der Besichtigung. Außerdem muss dem neuen Eigentümer oder Mieter der Energieausweis bei der Haus- oder Wohnungsübergabe mindestens als Kopie übergeben werden. Interpretationen des Verordnungstextes und Ausflüchte gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an.
In Immobilienanzeigen müssen die energetischen Kennwerte verpflichtend mit veröffentlicht werden, insbesondere bei Verkauf und Vermietung, sofern der Energieausweis nicht vor dem 01. Mai 2014 ausgestellt wurde und es sich um ein Wohngebäude handelt.
Auf Wunsch des Bundesrates und zur Verbesserung der Transparenz bei Energieausweisen werden zusätzlich zum Bandtacho (grün bis rote Skalierung) die Energieeffizienzklassen A+ bis H eingeführt. Zusätzlich wurde der Bandtacho neu Skaliert, von 0 bis >400 auf jetzt 0 bis >250.