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Ökodesignrichtlinie ErP

∞ Michael Möhrke

Die Ökodesignrichtlinie ErP bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Die Richtlinie ist eines der Instrumente zur Umsetzung und dessen Ziel die stärkere Marktdurchdringung effizienter Produkte im EU-Binnenmarkt ist. Die Ökodesign-RL sieht vor, Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen im Rahmen einzelner Durchführungsmaßnahmen festlegen zu können.

Dies führt dazu, dass besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen werden und trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Anforderungen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt.

Vom Geltungsbereich der Richtlinie sind außer Fahrzeugen alle energieverbrauchsrelevanten Produkte bzw. Produktgruppen erfasst,

  • die europaweit ein Marktvolumen von mehr als 200.000 Stück pro Jahr besitzen,
  • von denen erhebliche Umweltauswirkungen ausgehen und
  • die ein hohes Potenzial bei der Verbesserung der Umweltverträglichkeit aufweisen

In sogenannten Durchführungsmaßnahmen werden produktspezifische Ökodesign-Anforderungen an ein Produkt einer Produktgruppe festgelegt. Es kann sich dabei sowohl um Anforderungen zur qualitativen und quantitativen Beschreibung wesentlicher Umweltaspekte handeln als auch um quantifizierte Anforderungen zu ausgewählten Umweltaspekten wie Limitierungen des Energie- und Ressourcenverbrauchs oder von Schadstoffkonzentrationen im Gerät. Diese Durchführungsmaßnahmen werden automatisch in allen EU Mitgliedsstaaten gültig.

Kennzeichnung von Heizungen mittels Effizienzlabel

Ab dem 26.09.2015 wird die ErP Ökodesignrichtlinie (Energy related Products) auch für Wärmeerzeuger und Wasserspeicher verbindlich. Damit kommt die energieeffiziente Gestaltung sowie die Kennzeichnung der energieverbrauchsrelevanten Produkte auch bei der Gruppe der Heiz- sowie Kombikessel und Warmwasserbereiter zum Tragen.

Das neue Effizienzlabel gilt ab dem 1. Januar 2016 für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, und liefert Verbrauchern kostenfrei Informationen über den individuellen Effizienzstatus ihrer Heizkessel. Neben den Informationen auf dem Energieeffizienzlabel werden Verbraucher zudem kostenfrei auf weitergehende Energieberatungen wie z. B. Heizungschecks oder die Vor-Ort-Beratung sowie auf Förderungen der KfW und des BAFA hingewiesen.

Beim Verkauf über den Fachhandwerker muss dem Endkunden das Datenblatt und das Energieeffizienz-Etikett bereits im Angebot beigefügt bzw. dargestellt werden. Zudem muss in der Werbung ein Hinweis auf die Effizienzklassen Einstufung vorhanden sein.

Das aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzlabel hat sich als wirksames Instrument der Verbraucherinformation erwiesen. Es gilt bereits heute für verschiedene Produkte außerhalb des klassischen Haushaltsgerätebereiches (z. B. für TV-Geräte, Beleuchtung) und soll ab 2016 erstmals auch Heizkessel im Bestand erfassen. Das Label soll ihnen helfen, schnell und leicht verständlich einen Überblick über den Zustand ihres alten Heizkessels zu bekommen.

Wieso wird das ErP Label für Heizungen eingeführt?

Im Gebäudebereich werden knapp 40 Prozent der gesamten Energie in Deutschland verbraucht. Der größte Einzelbeitrag entfällt dabei auf die Beheizung. Entsprechend groß ist hier daher das technische und wirtschaftliche Potential zur Steigerung der Energieeffizienz und damit zur Energieeinsparung.

Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren, mehr als ein Drittel (36 %) ist sogar älter als 20 Jahre. Über 70 Prozent der installierten Heizgeräte würden nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Hier liegt großes Potential für Effizienzsteigerungen. Dennoch werden derzeit lediglich rund 3 Prozent der Heizgeräte ausgetauscht. Bei einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate würde es also noch circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand in Deutschland erneuert wäre.

Das Effizienzlabel und die Hinweise auf bestehenden Beratungs- und Förderprogrammen sollen daher dazu führen, die Kenntnisse der Verbraucher zum Zustand ihres Heizkessels zu verbessern und so die Motivation zum Austausch zu erhöhen.

Wer klassifiziert Ihre Anlage?

Zur Vergabe des Etiketts werden nach dem aktuellen Stand ab 2016 Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 EnEV berechtigt. Darüber hinaus werden die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ab dem Jahr 2017 verpflichtet, bei fehlenden Etiketten, diese auf dem Heizgerät anzubringen.

Die Effizienzklasse soll automatisch mithilfe einer vom BMWi zur Verfügung gestellten Software bestimmt werden, Messungen an der Heizung sind bisher nicht vorgesehen. Geplant ist, dass der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) alle verfügbaren Daten von Wärmeerzeugern zusammenstellt. Bei Anlagen, für die keine Daten verfügbar sind, soll auf Standardwerte aus EN-Normen zurückgegriffen werden.

 

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