Zweck der EnEV 2014 ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. Unter Beachtung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die EnEV 2014 dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Insbesondere mit einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, Anreizen durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan, sollen diese Ziele erreicht werden. EnEV 2014 – Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur EnEV 2009 habe ich nachfolgend für Sie zusammengetragen.
Gesamtenergieeffizienz
Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) an neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude um 25 % ab 01.01.2016. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im Schnitt etwa 20 % besser ausgeführt werden.
Heizkessel
Neue Verpflichtung zur Außerbetriebnahme von Heizungsanlagen. Alle Gas und Öl befeuerten Heizungsanlagen die vor dem 01.01.1985 installiert worden sind dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ebenso verhält es sich mit allen Heizungsanlagen die nach dem 01.01.1985 installiert worden sind, diese müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden.
Niedertemperatur- und Brennwertheizungen sowie Heizungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern sind von der Austauschpflicht ausgenommen, wenn Sie als Eigentümer vor dem 01. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.
Bandtacho im Energieausweis
Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) und Stärkung der Moderniesierungsempfehlungen. Der Bandtacho wird zusätzlich durch Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt.
Vorlageverpflichtung bei Besichtigung
Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind künftig verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter mind. als Kopie zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Immobilienanzeigen
In Immobilienanzeigen müssen die energetischen Kennwerte verpflichtend mit veröffentlicht werden, insbesondere bei Verkauf und Vermietung, sofern der Energieausweis nicht vor dem 01. Mai 2014 ausgestellt wurde und es sich um ein Wohngebäude handelt.
Erweiterung der Aushangpflicht
Die Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise gilt für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m² Nutzfläche und entsprechende private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche.
Registriernummer und Stichproben
Neu eingeführt werden Kontrollsysteme für Energieausweise und die Beantragung und Vergabe von Registriernummern für neu ausgestellte Energieausweise. Die Registriernummer wird von der Registrierstelle DiBt, nach Antragsstellung vergeben. Von allen Energieausweisen werden zu einem statistisch signifikantem Prozentanteil Stichproben durchgeführt.